Amtliche Lagepläne

Amtliche Lagepläne

Amtliche Lagepläne gemäß § 3 BauPrüfVO zum Bauantrag

Wie beim Bestandslageplan werden Gebäude, Topographie und Höhen in der Örtlichkeit auf gemessen. Zusätzlich werden das Planungsrecht und vorhandene Baulasten abgefragt und in den Lageplan eingetragen. Dieser Lageplan (Vorabzug) ist die Grundlage für die Planung des Architekten.

Ist die Planung abgeschlossen wird der Baukörper nach den Bauzeichnungen in den Lageplan eingetragen, die Berechnungen durchgeführt und die Abstandflächen eingetragen. Vom amtlichen Lageplan werden dem Architekten 4 oder 5 beglaubigte Ausfertigungen für den Bauantrag zur Verfügung gestellt.

Amtliche Lagepläne gemäß § 17 BauPrüfVO zum Teilungsantrag

Für die Beantragung der Teilungsgenehmigung erstellen wir, in Abstimmung mit Ihnen, die amtlichen Lagepläne gemäß § 17 BauPrüfVO und stellen den Antrag bei den zuständigen Bauämtern. Notwendige Abstimmungen mit den Bauämtern nehmen wir gerne für Sie vor.

Amtliche Lagepläne gemäß § 18 BauPrüfVO zur Eintragung von Baulasten

Sofern für Ihr Bauvorhaben oder die Teilung Ihres Grundstücks Baulasten als öffentlich–rechtliche Sicherung eingetragen werden müssen, erstellen wir die amtlichen Lagepläne gemäß § 18 BauPrüfVO und bearbeiten die Anträge. Die notwendigen Abstimmungen mit dem Bauamt nehmen wir vor.

Wir sind als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure berechtigt, die Unterschriften unter den Verpflichtungserklärungen für die Baulasten, die von den Bauämtern vorbereitet werden, zu beglaubigen. 

Kontakt

Dipl.-Ing. Heiko Büchel
Luise-Vollmar-Straße 19
41065 Mönchengladbach

Telefon: 02161 / 981950
Fax: 02161 / 9819599
E-mail: info@buechel-kitzhoefer.de

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