Katastermäßige Gebäudeeinmessung

Katastermäßige Gebäudeeinmessung

Wurde ein Gebäude neu errichtet oder in seinem Grundriss verändert, führen wir die katastermäßige Gebäudeeinmessung gemäß § 16 Abs. 2 VermKatG für Sie durch. Vom Katasteramt erhalten Sie nach erfolgter Übernahme in den amtlichen Katasternachweis eine Flurkarte mit dem geänderten Gebäudebestand.

Kontakt

Dipl.-Ing. Heiko Büchel
Luise-Vollmar-Straße 19
41065 Mönchengladbach

Telefon: 02161 / 981950
Fax: 02161 / 9819599
E-mail: info@buechel-kitzhoefer.de

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